Nutzungsbedingungen

DeepMask-Nutzungsbedingungen

Version 1.0

Version 1.0

  1. Definitionen

  1. Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Vereinbarung“) haben die folgenden Begriffe die unten festgelegte Bedeutung:

  1. "DeepMask" bedeutet DeepMask GmbH, Widenmayerstraße 18, 80538 München, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 246049, vertreten durch ihre Geschäftsführer.

     

  2. "Plattform" bedeutet das sichere Enterprise-KI-Betriebssystem von DeepMask, zugänglich unter https://chat.deepmask.io/ einschließlich aller zugehörigen APIs, Konnektoren, Dokumentationen und von DeepMask bereitgestellten Updates.


  3. "Kunde" bedeutet die juristische Person, die diese Vereinbarung mit DeepMask zum Zweck der Nutzung der Plattform abschließt.


  4. "Benutzer" bedeutet jede natürliche Person, die vom Kunden autorisiert wurde, auf die Plattform innerhalb des Arbeitsbereichs des Kunden zuzugreifen und diese zu nutzen.


  5. "Arbeitsbereich" bedeutet die dedizierte Umgebung des Kunden innerhalb der Plattform, die Benutzerkonten, Konfigurationen, Projekte, Chat-Verläufe, Konnektoren und zugehörige Daten enthält.


  6. "KI-Modelle" bedeutet die großen Sprachmodelle, kleinen Sprachmodelle und andere künstliche Intelligenzmodelle, die über die Plattform zugänglich sind (z. B. Claude, GPT, Gemini, Mistral und andere), unabhängig davon, ob sie in der EU oder weltweit gehostet werden.


  7. "Prompts" bedeutet alle Eingaben, Anfragen, Anweisungen oder Daten, die von Benutzern an die Plattform oder an KI-Modelle über die Plattform übermittelt werden.


  8. "Outputs" bedeutet alle Inhalte, Texte, Code, Visualisierungen oder sonstigen Ergebnisse, die von KI-Modellen als Reaktion auf Prompts generiert werden.


  9. "Kundendaten" bedeutet alle Prompts, Outputs, Dateien, Dokumente, Projektdaten und sonstigen Inhalte, die vom Kunden oder seinen Benutzern über die Plattform hochgeladen, erstellt oder verarbeitet werden.


  10. "Tools von Drittanbietern" bedeutet externe Systeme, Dienste und Anwendungen, die über Konnektoren, APIs oder das MCP-Protokoll in die Plattform integriert werden können (z. B. Google Drive, SharePoint, Salesforce, ERP-Systeme, CRM-Systeme, Kommunikationstools).


  11. "Bestellung" bedeutet die konkrete Abonnement- oder Servicevereinbarung zwischen DeepMask und dem Kunden, in der die Produktstufe, die Anzahl der Benutzer, die Vertragslaufzeit, die Preise und etwaige zusätzliche Funktionen oder Dienste festgelegt sind.


  12. "Dokumentation" bedeutet die technische und funktionale Dokumentation für die Plattform, verfügbar unter https://documentation.deepmask.io/.


  13. "Richtlinie zur fairen Nutzung" bedeutet die Richtlinie, die angemessene Nutzungsgrenzen regelt, verfügbar unter https://www.deepmask.io/fair-usage-policy in der jeweils aktualisierten Fassung.


  14. "DPA" bedeutet den auf der DeepMask-Website verfügbaren Vertrag zur Auftragsverarbeitung, der zwischen den Parteien gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen wurde.

  1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

  1. Geltungsbereich und Anwendbarkeit

  1. Diese Vereinbarung regelt das Vertragsverhältnis zwischen DeepMask und dem Kunden hinsichtlich der Bereitstellung und Nutzung der Plattform.


  2. Die Plattform wird ausschließlich Geschäftskunden angeboten. Durch den Abschluss dieser Vereinbarung erklärt und garantiert der Kunde, dass er Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen.


  3. Etwaige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind hiermit ausgeschlossen und werden nicht Bestandteil dieser Vereinbarung, auch wenn DeepMask ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, DeepMask hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.


  4. Diese Vereinbarung gilt in Verbindung mit der jeweils anwendbaren Bestellung, der DPA (verfügbar auf der Website von DeepMask) und allen hierin referenzierten zusätzlichen Anhängen oder Anlagen. Im Falle eines Widerspruchs hat die Bestellung Vorrang vor dieser Vereinbarung, und diese Vereinbarung hat Vorrang vor der Dokumentation.

  1. Plattformbeschreibung und Kernfunktionen

  1. Plattformbeschreibung und Kernfunktionen

  1. DeepMask bietet ein sicheres, zentrales KI-Betriebssystem, das Unternehmensteams Folgendes ermöglicht:


    1. Über eine einheitliche Oberfläche auf mehr als 25 KI-Modelle zugreifen und mit ihnen interagieren;

    2. KI-gestützte Websuche und Deep Research durchführen, ohne die Plattform zu verlassen;

    3. Persistente Projekt-Workspaces mit benutzerdefinierten Anweisungen, hochgeladenen Dokumenten und kollaborativen Funktionen erstellen;

    4. Unternehmensdatenquellen und Tools über das MCP-Protokoll, API-Connectors und native Integrationen verbinden;

    5. Datenvisualisierungen, Diagramme und Berichte aus hochgeladenen Datensätzen generieren;

    6. KI-Workflows und -Agenten konfigurieren und bereitstellen;

    7. Teams, Rollen, Berechtigungen und Nutzungsanalysen auf Unternehmensebene verwalten.


  2. Die dem Kunden zur Verfügung stehenden spezifischen Funktionen und Funktionalitäten hängen von der im Auftrag festgelegten abonnierten Produktstufe ab. Der aktuelle Funktionsumfang ist in der Dokumentation.


  3. DeepMask behält sich das Recht vor, Funktionen der Plattform zu erweitern, zu ändern oder einzustellen, sofern die in dem anwendbaren Auftrag beschriebene Kernfunktionalität in ihrem Gesamtwert für den Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

  1. Infrastruktur und Datensouveränität

  1. Infrastruktur und Datensouveränität

  1. Die Plattform wird auf der Cloud-Infrastruktur von STACKIT (Schwarz Gruppe) in ISO/IEC 27001- und BSI-C5-zertifizierten Rechenzentren in Deutschland gehostet.


  2. Alle Kundendaten im Ruhezustand (einschließlich Kundeninhalte, Metadaten und Kontoinformationen) werden ausschließlich auf Servern innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gespeichert, sofern der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Konfiguration wählt.


  3. Der Kunde kann KI-Modelle auswählen, die Daten ausschließlich innerhalb Deutschlands oder der Europäischen Union verarbeiten (über STACKIT AI Model Serving oder EU-Region-Endpunkte von Azure, AWS oder Google Cloud). Der Kunde kann außerdem aktivieren, dass KI-Modelle global gehostet werden; in diesem Fall können Prompts zur Verarbeitung an Infrastruktur außerhalb der EU übermittelt werden.


  4. Die Architektur von DeepMask ist darauf ausgelegt, die Einhaltung der DSGVO, des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) und der deutschen Datenschutzanforderungen zu unterstützen. Es werden keine Kundendaten in Rechtsordnungen übertragen, die dem US CLOUD Act unterliegen, sofern der Kunde nicht ausdrücklich global gehostete KI-Modelle aktiviert.


  5. Der Übergabepunkt ist der Netzwerkzugangspunkt des von DeepMask genutzten STACKIT-Rechenzentrums. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, eine geeignete Internetverbindung und kompatible Geräte für den Zugriff auf die Plattform aufrechtzuerhalten.

  1. Vertragsabschluss

  1. Vertragsabschluss

  1. Informationen über die Plattform auf der DeepMask-Website (https://www.deepmask.io/) oder in Marketingmaterialien stellen eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar, kein verbindliches Angebot.


  2. Ein verbindlicher Vertrag kommt zustande, wenn:

    1. der Kunde über die DeepMask-Website oder -Anwendung eine Bestellung aufgibt und DeepMask den Workspace des Kunden aktiviert; oder

    2. der Kunde ein von DeepMask ausgestelltes Bestellformular oder Angebot unterzeichnet; oder

    3. der Kunde ein von DeepMask ausgestelltes Angebot schriftlich oder per E-Mail annimmt.


  3. DeepMask bestätigt den Vertragsabschluss durch Bereitstellung von Zugangsdaten oder eine Bestätigungs-E-Mail.

  1. Testphase und Pilotprojekte

  1. Testphase und Pilotprojekte

  1. Kostenloser Testzeitraum. DeepMask kann dem Kunden einen kostenlosen Testzeitraum von sieben (7) Tagen anbieten (sofern nicht schriftlich ausdrücklich eine andere Dauer vereinbart wurde), während dessen der Kunde die Plattform mit eingeschränkter Funktionalität nutzen darf. Der Testzeitraum endet automatisch mit Ablauf, ohne dass es einer Benachrichtigung bedarf. Während des Testzeitraums entsteht keine Zahlungspflicht, es sei denn, der Kunde wechselt zu einem kostenpflichtigen Abonnement.


  2. Kostenpflichtiger Pilot. Die Parteien können ein kostenpflichtiges Pilotprojekt mit festgelegter Dauer und festgelegtem Umfang vereinbaren. Während der Pilotphase ist die ordentliche Kündigung für beide Parteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Mit Ablauf des Piloten endet der Zugang des Kunden automatisch, sofern nicht ein vollständiges Abonnement abgeschlossen wird.


  3. Während eines Test- oder Pilotzeitraums stellt DeepMask die Plattform "wie besehen" ohne Zusagen zum Servicelevel bereit, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

  1. Benutzerkonten und Verwaltung

  1. Benutzerkonten und Verwaltung

  1. Der Kunde benennt mindestens einen Administrator, der für die Verwaltung seines Workspaces verantwortlich ist, einschließlich der Bereitstellung von Benutzern, der Zuweisung von Rollen, der Modellberechtigungen und der Konfiguration von Konnektoren.


  2. Der Kunde ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Registrierungs- und Rechnungsinformationen verantwortlich und hat solche Informationen unverzüglich bei jeder Änderung zu aktualisieren.


  3. Zugangsdaten sind persönlich und nicht übertragbar. Der Kunde stellt sicher, dass jeder Benutzer eindeutige Anmeldedaten hat. Die gemeinsame Nutzung von Konten durch mehrere Personen ist untersagt.


  4. Der Kunde ist für alle von seinen Benutzern innerhalb der Plattform vorgenommenen Handlungen verantwortlich. Der Kunde stellt sicher, dass die Benutzer diese Vereinbarung und das geltende Recht einhalten.


  5. Der Kunde trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung zu schützen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verwendung von Multi-Faktor-Authentifizierung, sofern verfügbar.

  1. Lizenzgewährung und Nutzungsrechte

  1. Lizenzgewährung und Nutzungsrechte

  1. Lizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung und der rechtzeitigen Zahlung sämtlicher Gebühren gewährt DeepMask dem Kunden ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, während der Vertragslaufzeit auf die Plattform zuzugreifen und sie zu nutzen, beschränkt auf die Anzahl der Nutzer und die in der Bestellung angegebene Produktstufe.


  2. Gestattete Nutzung. Der Kunde darf die Plattform ausschließlich für seine eigenen internen Geschäftszwecke nutzen.


  3. Beschränkungen. Der Kunde darf nicht und hat sicherzustellen, dass seine Nutzer nicht:

    1. die Plattform an Dritte unterlizenzieren, weiterverkaufen, vermieten, verleasen, verleihen oder anderweitig Dritten zur Verfügung stellen;

    2. die Plattform verwenden, um ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Dienst zu entwickeln, zu trainieren oder zu verbessern, der die Kernfunktionalität der Plattform nachbildet;

    3. auf Funktionen, Stufen oder Kapazitäten zugreifen oder den Versuch unternehmen, auf diese zuzugreifen, die nicht in der Bestellung des Kunden enthalten sind;

    4. die Plattform rückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu disassemblieren oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode, Algorithmen oder Datenstrukturen der Plattform abzuleiten, außer soweit dies durch zwingendes anwendbares Recht ausdrücklich gestattet ist (z. B. § 69e des deutschen Urheberrechtsgesetzes);

    5. Sicherheits-, Zugriffskontroll-, Nutzungsbeschränkungs- oder Digital Rights Management-Funktionen der Plattform zu umgehen, zu deaktivieren oder anderweitig zu beeinträchtigen;

    6. ohne vorherige schriftliche Zustimmung von DeepMask Penetrationstests, Schwachstellenscans oder Lasttests gegen die Plattform oder ihre Infrastruktur durchzuführen;

    7. automatisierte Mittel (Bots, Scraper, Skripte) zu verwenden, um Konten zu erstellen, Prompts zu generieren oder Daten aus der Plattform außerhalb der autorisierten API-Nutzung zu extrahieren;

    8. von der Plattform angezeigte Eigentumshinweise, Marken oder Urheber- bzw. Quellenangaben zu entfernen, zu ändern oder zu verdecken;

    9. die Plattform in einer Weise zu nutzen, die gegen die geltenden Nutzungsrichtlinien der Anbieter von KI-Modellen verstößt (siehe Abschnitt 12).


  4. Ablauf. Alle nach dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte enden automatisch mit Ablauf oder Beendigung des Vertrags.

  1. Service-Levels und Verfügbarkeit

  1. Service-Levels und Verfügbarkeit

  1. Verfügbarkeitsziel. DeepMask verpflichtet sich zu einer Plattformverfügbarkeit von mindestens 99,5 % pro Kalendermonat, gemessen am Zugangspunkt des Rechenzentrums.


  2. Messung. Die Verfügbarkeit wird wie folgt berechnet: ((Gesamtminuten im Monat − Ausfallzeitminuten) / Gesamtminuten im Monat) × 100.


  3. Ausschlüsse. Die folgenden Zeiten zählen für die Berechnung der Verfügbarkeit nicht als Ausfallzeit:

    1. geplante Wartungsarbeiten, die gemäß Absatz 4 unten durchgeführt werden;

    2. Nichtverfügbarkeit, die durch Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle von DeepMask verursacht wird, einschließlich höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, behördliche Maßnahmen, Ausfälle des Internet-Backbones oder Ausfälle von vorgelagerten Infrastruktur-Anbietern, die nicht von DeepMask verursacht wurden);

    3. Nichtverfügbarkeit, die aus dem Missbrauch, der Fehlkonfiguration oder einem Verstoß des Kunden gegen diese Vereinbarung resultiert;

    4. Nichtverfügbarkeit von KI-Modellen Dritter oder Tools Dritter.


  4. Geplante Wartung. DeepMask kann geplante Wartungsarbeiten während Zeiten geringer Nutzung durchführen (samstags und sonntags, 00:00–06:00 CET/CEST). DeepMask wird mindestens sieben (7) Tage im Voraus per E-Mail oder über eine In-Plattform-Benachrichtigung informieren. Die gesamte geplante Wartung darf zwanzig (20) Stunden pro Kalendermonat nicht überschreiten.


  5. Notfallwartung. DeepMask kann ungeplante Wartungsarbeiten ohne vorherige Ankündigung durchführen, wenn dies zum Schutz der Sicherheit, Integrität oder Verfügbarkeit der Plattform unmittelbar erforderlich ist. DeepMask wird den Kunden so bald wie vernünftigerweise möglich informieren.


  6. Verfügbarkeit von KI-Modellen. DeepMask garantiert nicht die Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder den Durchsatz eines bestimmten KI-Modells. Die Verfügbarkeit des KI-Modells hängt vom jeweiligen Anbieter ab und liegt außerhalb der Kontrolle von DeepMask.

  1. Support und Fehlerbehebung

  1. Support und Fehlerbehebung

  1. Support-Kanäle. Der Kunde kann Probleme melden und Support anfordern, indem er support@deepmask.io per E-Mail sendet oder die Support-Funktion innerhalb der Plattform nutzt.


  2. Fehlerklassifizierung.

    1. Kritisch: Die Plattform ist vollständig nicht verfügbar oder die Kernfunktionalität (Chat, API, Projektarbeitsbereiche) ist für alle Benutzer im Workspace des Kunden vollständig nicht nutzbar.

    2. Erheblich: Die wesentliche Funktionalität ist beeinträchtigt, wodurch mehrere Benutzer oder wichtige Funktionen betroffen sind, es jedoch Umgehungslösungen gibt.

    3. Geringfügig: Nicht kritische Probleme mit begrenzten Auswirkungen auf die Produktivität.


  3. Reaktionszeiten. DeepMask wird sich nach kaufmännisch angemessenen Bemühungen bemühen, gemeldete Fehler innerhalb der folgenden Fristen zu bestätigen und darauf zu reagieren (während der Geschäftszeiten, Mo–Fr, 09:00–18:00 MEZ):

    1. Kritisch: erste Antwort innerhalb von vier (4) Stunden; Status-Update innerhalb von einem (1) Geschäftstag.

    2. Erheblich: erste Antwort innerhalb von einem (1) Geschäftstag.

    3. Geringfügig: erste Antwort innerhalb von drei (3) Geschäftstagen.


  4. Behebung. DeepMask kann nach eigenem Ermessen Fehler durch Patches, Updates, Konfigurationsänderungen, Umgehungslösungen oder alternative Lösungen beheben.


  5. Mitwirkung des Kunden. Der Kunde stellt DeepMask alle Informationen zur Verfügung, die vernünftigerweise erforderlich sind, um gemeldete Fehler zu diagnostizieren und nachzustellen, einschließlich Screenshots, Protokollen, Browserversionen und Schritten zur Reproduktion.

  1. Kundeninhalte und geistiges Eigentum

  1. Kundeninhalte und geistiges Eigentum

  1. Eigentum. Der Kunde behält alle Rechte, Titel und Interessen an und in Bezug auf sämtliche Kundeninhalte. Nichts in dieser Vereinbarung überträgt das Eigentum an Kundeninhalten auf DeepMask.


  2. Lizenz an DeepMask. Der Kunde gewährt DeepMask eine nicht-exklusive, lizenzgebührenfreie Lizenz, beschränkt auf die Rechtsordnungen, in denen der Kunde die Datenverarbeitung autorisiert hat, die Kundeninhalte ausschließlich in dem Umfang zu hosten, zu speichern, zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu übermitteln und anzuzeigen, der zur Erbringung der Plattformsdienste erforderlich ist. Diese Lizenz ist zeitlich auf die Laufzeit der Vereinbarung beschränkt und nur auf die von DeepMask autorisierten Unterauftragsverarbeiter übertragbar.


  3. Kein Training. DeepMask verwendet Kundeninhalte nicht, um KI-Modelle zu entwickeln, zu trainieren, fein abzustimmen oder zu verbessern, weder eigene noch solche von Drittanbietern. DeepMask verpflichtet vertraglich alle in die Plattform integrierten Anbieter von KI-Modellen dazu, Kundeninhalte nicht für Trainings- oder Verbesserungszwecke von Modellen zu verwenden.


  4. Verantwortlichkeiten des Kunden. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass:

    1. er über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen und Ermächtigungen verfügt, um Kundeninhalte auf die Plattform hochzuladen;

    2. Kundeninhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen und keine geistigen Eigentumsrechte Dritter, Persönlichkeitsrechte oder sonstige geschützte Interessen verletzen;

    3. Kundeninhalte keine rechtswidrigen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder pornografischen Inhalte enthalten.


  5. Schadloshaltung. Der Kunde stellt DeepMask von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Rechtsanwaltskosten) frei und hält DeepMask schadlos, die aus einer Verletzung von Absatz 4 oben entstehen, es sei denn, DeepMask ist für den Anspruch verantwortlich.


  6. Inhaltsentfernung. Wenn DeepMask von Kundeninhalten Kenntnis erlangt, die gegen Absatz 4 verstoßen, wird DeepMask den Kunden benachrichtigen und die Entfernung innerhalb eines angemessenen Zeitraums verlangen. Wenn der Kunde dem nicht nachkommt, kann DeepMask die betreffenden Inhalte entfernen oder den Zugriff darauf sperren.


  7. Sicherungen. Der Kunde ist allein verantwortlich für die Aufbewahrung unabhängiger Sicherungskopien aller Kundeninhalte. DeepMask implementiert angemessene Maßnahmen zur Katastrophenwiederherstellung, garantiert jedoch nicht die Wiederherstellung bestimmter Kundeninhalte.


  8. .Feedback. Falls der Kunde der Plattform freiwillig Vorschläge, Verbesserungswünsche oder sonstiges Feedback bezüglich der Plattform ("Feedback") bereitstellt, gewährt der Kunde DeepMask eine zeitlich unbefristete, unwiderrufliche, lizenzgebührenfreie, weltweite Lizenz, dieses Feedback ohne Einschränkung oder Verpflichtung zu nutzen, einzubinden und zu vermarkten.

  1. KI-Modellnutzung und verantwortungsvoller Umgang

  1. KI-Modellnutzung und verantwortungsvoller Umgang

  1. Modellauswahl. Der Kunde kann konfigurieren, welche KI-Modelle den Nutzern innerhalb seines Arbeitsbereichs zur Verfügung stehen. Der Kunde erkennt an, dass jedes KI-Modell von seinem jeweiligen Anbieter betrieben wird und dessen Nutzungsbedingungen sowie Richtlinien zur akzeptablen Nutzung unterliegt.


  2. Geltende Richtlinien der Anbieter. Der Kunde und seine Nutzer sind dafür verantwortlich, die geltenden Nutzungsrichtlinien der Anbieter der KI-Modelle einzuhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

    1. Anthropic-Richtlinie zur akzeptablen Nutzung: https://www.anthropic.com/legal/aup

    2. OpenAI-Nutzungsrichtlinien: https://openai.com/policies/usage-policies/

    3. Google-Richtlinie zur verbotenen Nutzung generativer KI: https://policies.google.com/terms/generative-ai/use-policy

    4. Microsoft KI-Verhaltenskodex: https://learn.microsoft.com/en-us/legal/ai-code-of-conduct

    5. AWS-Richtlinie für verantwortungsvolle KI: https://aws.amazon.com/ai/responsible-ai/policy/

    6. STACKIT-Nutzungsbedingungen: https://www.stackit.de/en/general-terms-and-conditions/terms-of-use/

    7. Mistral AI-Bedingungen: https://legal.mistral.ai/terms/usage-policy


  3. Keine Gewähr für Ausgaben. Von KI generierte Ausgaben können ungenau, unvollständig, veraltet, voreingenommen oder irreführend sein. DeepMask übernimmt keine Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Genauigkeit, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit oder Eignung einer Ausgabe für einen bestimmten Zweck. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, Ausgaben zu bewerten und zu validieren, bevor er sich bei einer geschäftlichen Entscheidung, Kommunikation oder Handlung darauf verlässt.


  4. Verbotene Nutzungen. Der Kunde darf die Plattform oder darüber zugängliche KI-Modelle nicht verwenden:

    1. für jeden Zweck, der nach dem EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) verboten ist, einschließlich, aber nicht beschränkt auf nach Artikel 5 verbotene KI-Praktiken;

    2. als oder innerhalb eines Hochrisiko-KI-Systems im Sinne des EU AI Act, ohne alle erforderlichen Schutzmaßnahmen und Compliance-Maßnahmen zu implementieren;

    3. für den autonomen Betrieb, die Steuerung oder Überwachung sicherheitskritischer Komponenten kritischer Infrastrukturen;

    4. in Anwendungen, bei denen eine Fehlfunktion oder ein fehlerhaftes Ergebnis vernünftigerweise zu Tod, schweren Körperverletzungen oder erheblichen Umweltschäden führen könnte;

    5. um Inhalte zu erzeugen, die illegale Aktivitäten, Belästigung oder Täuschung erleichtern;

    6. um Sicherheitsfilter oder Inhaltsrichtlinien von KI-Modellanbietern durch Prompt-Injection- oder Jailbreaking-Techniken zu umgehen.


  5. Angemessene Nutzung. DeepMask kann angemessene Nutzungslimits pro Nutzer für bestimmte KI-Modelle, Funktionen oder Zeiträume anwenden. Die aktuellen Limits sind in der Richtlinie zur angemessenen Nutzung veröffentlicht. Nutzungslimits zur angemessenen Nutzung gelten nicht, wenn der Kunde die Option „Bring Your Own Key“ verwendet.


  6. Bring Your Own Key. Der Kunde kann seine eigenen API-Zugangsdaten für KI-Modelle verbinden. In solchen Fällen schließt der Kunde den Vertrag über Nutzung und Abrechnung direkt mit dem Anbieter des KI-Modells ab. DeepMask stellt lediglich die technische Integration bereit und ist nicht für die Verfügbarkeit, Preisgestaltung oder Leistung solcher Modelle verantwortlich.

  1. . Datenschutz und Privatsphäre

  1. . Datenschutz und Privatsphäre

  1. Bei der Bereitstellung der Plattform verarbeitet DeepMask personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter im Sinne von Artikel 28 DSGVO. Der DPA, abrufbar auf der Website von DeepMask, wird durch Verweis in diese Vereinbarung einbezogen und kommt mit Abschluss dieser Vereinbarung automatisch zustande.


  2. Der DPA legt den Gegenstand, die Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, die Arten personenbezogener Daten und die Kategorien betroffener Personen sowie die Rechte des Kunden und die Pflichten von DeepMask als Auftragsverarbeiter fest.


  3. DeepMask führt eine Liste autorisierter Unterauftragsverarbeiter, die im DPA oder unter der dort angegebenen URL verfügbar ist. DeepMask wird den Kunden über Änderungen an seiner Liste von Unterauftragsverarbeitern mindestens dreißig (30) Tage im Voraus informieren. Der Kunde kann innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach der Mitteilung aus berechtigten Gründen jedem neuen Unterauftragsverarbeiter widersprechen; in diesem Fall werden die Parteien nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um eine alternative Lösung zu finden. Wenn keine Alternative vereinbart werden kann, kann der Kunde die Vereinbarung in Bezug auf die betroffenen Dienste mit Wirkung ab dem Datum kündigen, zu dem der neue Unterauftragsverarbeiter andernfalls wirksam geworden wäre.


  4. DeepMask ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten, wie im DPA und in der Sicherheitsdokumentation von DeepMask beschrieben.

  1. Telemetrie und Analysen

  1. Telemetrie und Analysen

  1. DeepMask erfasst anonymisierte Telemetriedaten und aggregierte Nutzungsstatistiken zum Zweck der Wartung, Verbesserung und Absicherung der Plattform sowie für interne Produktanalysen.


  2. Diese Telemetriedaten sind vollständig anonymisiert und enthalten keine Kundeninhalte, personenbezogenen Daten oder Informationen, die einzelne Benutzer oder den Kunden identifizieren könnten.


  3. DeepMask verkauft, teilt oder stellt Telemetrie- oder Analysedaten nicht an Dritte bereit, außer an seine eigenen Infrastrukturprovider, soweit dies für den Betrieb der Plattform technisch erforderlich ist.

  1. Vertraulichkeit

  1. Vertraulichkeit

  1. Vertrauliche Informationen. Jede Partei ("Empfangende Partei") behandelt sämtliche nicht öffentlichen Informationen, die von der anderen Partei ("Offenlegende Partei") im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung offengelegt werden, als vertraulich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Geschäftspläne, Preisgestaltung, technische Spezifikationen, Sicherheitsarchitekturen, Kundendaten und alle Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder die eine vernünftige Person als vertraulich ansehen würde ("Vertrauliche Informationen").


  2. Pflichten. Die Empfangende Partei muss: (a) Vertrauliche Informationen ausschließlich zum Zweck der Erfüllung oder Ausübung ihrer Rechte aus dieser Vereinbarung verwenden; (b) Vertrauliche Informationen mindestens mit derselben Sorgfalt schützen, die sie auf ihre eigenen vertraulichen Informationen anwendet (jedoch nicht weniger als mit angemessener Sorgfalt); (c) die Offenlegung auf Mitarbeiter, Berater und Unterauftragsverarbeiter beschränken, die ein Need-to-know haben und an Vertraulichkeitspflichten gebunden sind, die mindestens so schützend sind wie dieser Abschnitt.


  3. Ausschlüsse. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die: (a) ohne Verschulden der Empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (b) der Empfangenden Partei bereits vor der Offenlegung ohne Einschränkung bekannt waren; (c) unabhängig ohne Bezugnahme auf die Vertraulichen Informationen der Offenlegenden Partei entwickelt wurden; oder (d) aufgrund einer rechtlichen oder behördlichen Verpflichtung offengelegt werden, vorausgesetzt, die Empfangende Partei gibt unverzüglich (soweit zulässig) Mitteilung und arbeitet bei der Beantragung von Schutzmaßnahmen mit.


  4. Dauer. Die Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nach Beendigung dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren fort, mit der Ausnahme, dass Verpflichtungen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse so lange fortgelten, wie die Informationen nach geltendem Recht als Geschäftsgeheimnis gelten.

  1. Gebühren, Abrechnung und Zahlung

  1. Gebühren, Abrechnung und Zahlung

  1. Gebührenstruktur. Der Kunde zahlt: (a) eine feste Abonnementgebühr, basierend auf der Produktstufe, der Anzahl der Nutzer und der Vertragslaufzeit, wie in der Bestellung angegeben; und (b) variable nutzungsabhängige Gebühren für Funktionen, die einer verbrauchsabhängigen Abrechnung unterliegen (z. B. API-Aufrufe, zusätzliche KI-Modell-Token über die enthaltenen Kontingente hinaus), sofern anwendbar.


  2. Abrechnung. Feste Gebühren werden zu Beginn jedes Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Nutzungsabhängige Gebühren werden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen werden elektronisch ausgestellt.


  3. Zahlungsbedingungen. Rechnungen sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar, sofern die Bestellung keine abweichenden Zahlungsbedingungen vorsieht.


  4. Währung. Alle Gebühren sind in EUR angegeben (zzgl. USt.). Entstehen DeepMask nutzungsabhängige Kosten von Anbietern von KI-Modellen in USD oder einer anderen Währung, erfolgt die Umrechnung in EUR auf Basis des Referenzkurses der Europäischen Zentralbank am Datum des Nutzungsvorgangs.


  5. Zusätzliche Nutzer. Übersteigt die tatsächliche Anzahl der Nutzer des Kunden die vertraglich vereinbarte Anzahl, berechnet DeepMask zusätzliche Nutzer anteilig für den verbleibenden Abrechnungszeitraum zum jeweils geltenden Preis der entsprechenden Stufe, abzüglich etwaiger vereinbarter Rabatte.


  6. Preisanpassungen bei Verlängerung. Bei automatischer Verlängerung gilt der dann aktuelle Listenpreis für Neukunden, abzüglich etwaiger vertraglicher Rabatte. DeepMask informiert den Kunden per E-Mail mindestens fünfundvierzig (45) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit über Preisanpassungen.


  7. Verzug bei Zahlungen. Bei Zahlungsverzug ist DeepMask berechtigt, (a) gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen (Section 288(2) BGB); (b) den Zugang zur Plattform gemäß Abschnitt 18 zu sperren.


  8. Aufrechnung. Der Kunde darf nur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder durch rechtskräftiges Gerichtsurteil festgestellt worden sind.


  9. Steuern. Der Kunde ist für alle anwendbaren Steuern, Abgaben und Zölle verantwortlich (mit Ausnahme von Steuern auf den Nettogewinn von DeepMask). Die gesetzliche Umsatzsteuer wird allen Rechnungen zum jeweils geltenden Satz hinzugefügt.

  1. . Haftung

  1. Unsere Social-Media-Präsenz

  1. Unbeschränkte Haftung. DeepMask haftet unbeschränkt in Fällen von:

    1. vorsätzlichem Fehlverhalten (Vorsatz) oder grober Fahrlässigkeit (grobe Fahrlässigkeit);

    2. Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit (Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit);

    3. Ansprüchen nach dem deutschen Produkthaftungsgesetz;

    4. Ansprüchen aus einer von DeepMask übernommenen ausdrücklichen schriftlichen Garantie (Garantie);

    5. arglistigem Verschweigen eines Mangels (arglistig verschwiegener Mangel);

    6. allen sonstigen Fällen, in denen die Haftung nach zwingendem anwendbarem Recht nicht beschränkt werden kann.


  2. Haftung bei leichter Fahrlässigkeit. In Fällen leichter Fahrlässigkeit (leichte Fahrlässigkeit) haftet DeepMask nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (einer Pflicht, deren Erfüllung für die ordnungsgemäße Durchführung dieser Vereinbarung wesentlich ist und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut — eine „Kardinalpflicht“). In solchen Fällen ist die Haftung von DeepMask auf Schäden beschränkt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar und für diese Art von Vertrag typisch waren, und insgesamt auf die vom Kunden an DeepMask in den zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Gebühren begrenzt. Jede weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.


  3. Haftungsausschlüsse. Vorbehaltlich Absatz 1 haftet DeepMask nicht für:

    1. die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmäßigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck von Ausgaben eines KI-Modells;

    2. Nichtverfügbarkeit, Mängel oder Ausfälle von KI-Modellen Dritter oder Tools Dritter;

    3. Verlust oder Beschädigung von Kundeninhalten, soweit der Kunde die nach dieser Vereinbarung erforderlichen Backups nicht aufrechterhalten hat, und nur hinsichtlich desjenigen Teils des Verlusts, der durch solche Backups hätte vermieden werden können.


  4. Schadensminderung. Der Kunde hat angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen und DeepMask unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die einen Anspruch begründen könnten.


  5. Verjährung. Vorbehaltlich Absatz 1 verjähren Ansprüche des Kunden gegen DeepMask nach einem (1) Jahr ab dem gesetzlichen Beginn der Verjährungsfrist. Ansprüche, für die nach Absatz 1 eine unbeschränkte Haftung gilt, unterliegen den gesetzlichen Verjährungsfristen.


  6. Geltung für Personal. Die in diesem Abschnitt festgelegten Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für Ansprüche gegen die Mitarbeiter, Geschäftsführer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von DeepMask.

  1. . Aussetzung des Zugriffs

  1. . Aussetzung des Zugriffs

  1. DeepMask kann den Zugriff des Kunden auf die Plattform (ganz oder teilweise) aussetzen, wenn:

    1. der Kunde erheblich gegen diese Vereinbarung verstößt und diesen Verstoß nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist nach schriftlicher Mitteilung behoben hat;

    2. konkrete Hinweise auf eine Sicherheitsbedrohung ausgehend vom Workspace des Kunden vorliegen;

    3. die fortgesetzte Bereitstellung der Plattform DeepMask einer rechtlichen Haftung oder behördlichen Sanktion aussetzen würde;

    4. der Kunde sich nach einer schriftlichen Mahnung länger als vierzehn (14) Tage im Zahlungsverzug befindet;

    5. die Aussetzung durch gerichtliche Anordnung, behördliche Verfügung oder anwendbares Recht erforderlich ist.


  2. DeepMask wird den Kunden unverzüglich per E-Mail über jede Aussetzung und deren Gründe informieren.


  3. Die Aussetzung entbindet den Kunden während des Aussetzungszeitraums nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen, es sei denn, die Aussetzung wurde ausschließlich durch ein Verschulden von DeepMask verursacht.


  4. DeepMask wird den Zugang unverzüglich wiederherstellen, sobald die Gründe für die Aussetzung behoben wurden.

  1. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

  1. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

  1. Anfangslaufzeit. Die anfängliche Vertragslaufzeit ist in der Bestellung festgelegt.


  2. Automatische Verlängerung.

    1. Monatliche Verträge verlängern sich automatisch um aufeinanderfolgende einmonatige Zeiträume, sofern nicht eine der Parteien mindestens sieben (7) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich kündigt.

    2. Jahresverträge (oder Verträge mit einer anfänglichen Laufzeit von 12 Monaten oder länger) verlängern sich automatisch um aufeinanderfolgende zwölf (12)-monatige Zeiträume, sofern nicht eine der Parteien mindestens dreißig (30) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit schriftlich kündigt.


  3. Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn:

    1. die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht, die dreißig (30) Tage nach schriftlicher Mitteilung, in der die Vertragsverletzung spezifiziert wird, nicht behoben ist;

    2. die andere Partei zahlungsunfähig wird, einen Insolvenzantrag stellt oder ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Vermögens abgelehnt wird;

    3. die andere Partei ihren Geschäftsbetrieb einstellt.


  4. Kündigung aus wichtigem Grund durch DeepMask. DeepMask kann darüber hinaus aus wichtigem Grund kündigen, wenn der Kunde wiederholt oder fortgesetzt gegen die Nutzungsbeschränkungen in den Abschnitten 8(3) oder 12(4) verstößt, auch nachdem er darauf hingewiesen wurde.


  5. Form der Mitteilung. Kündigungsmitteilungen müssen in Textform erfolgen (E-Mail ist ausreichend) oder über die Kündigungsfunktion innerhalb der Plattform.


  6. Wirkungen der Kündigung.

    1. Mit Kündigung oder Ablauf erlischt das Recht des Kunden, auf die Plattform zuzugreifen und sie zu nutzen, mit sofortiger Wirkung.

    2. DeepMask stellt Kundendaten für einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach dem Wirksamkeitsdatum der Kündigung zum Export in gängigen maschinenlesbaren Formaten (z. B. JSON, CSV) bereit. Nach Ablauf dieses Zeitraums löscht DeepMask alle Kundendaten aus seinen Systemen, sofern eine Aufbewahrung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.

    3. Fällige Zahlungsverpflichtungen, Vertraulichkeitsverpflichtungen, Haftungsbeschränkungen und alle anderen Bestimmungen, die ihrem Wesen nach fortgelten sollen, bleiben von der Kündigung unberührt.

  1. Garantie und Mängel

  1. Garantie und Mängel

  1. Plattformgarantie. DeepMask gewährleistet, dass die Plattform während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Mängel, die durch Missbrauch durch den Kunden, unbefugte Änderungen oder die Nichterfüllung der technischen Zugangsvoraussetzungen verursacht werden.


  2. Abhilfe. Bei einem wesentlichen Mangel hat der Kunde DeepMask unverzüglich über die Support-Kanäle zu benachrichtigen. DeepMask wird den Mangel nach eigenem Ermessen innerhalb angemessener Zeit durch Nachbesserung, Update, Workaround oder Ersatz beheben. Wenn die Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist fehlschlägt oder für den Kunden unzumutbar ist, kann der Kunde die Gebühren anteilig mindern oder, sofern die vertragsgemäße Nutzung der Plattform wesentlich beeinträchtigt ist, den Vertrag gemäß Abschnitt 19 kündigen.


  3. Ausschluss der verschuldensunabhängigen Haftung für anfängliche Mängel. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bestehende Mängel (Abschnitt 536a(1), erste Alternative, BGB) ist ausgeschlossen.


  4. Haftungsausschluss. Sofern in diesem Abschnitt 20 nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist und vorbehaltlich Abschnitt 17:

    1. werden die Funktionalität und die Ergebnisse von KI-Modellen auf einer „wie besehen“- und „wie verfügbar“-Basis bereitgestellt;

    2. übernimmt DeepMask keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien hinsichtlich der Ausgabegüte, Genauigkeit oder Eignung von KI-Modellen;

    3. gewährleistet DeepMask nicht den unterbrechungsfreien oder fehlerfreien Betrieb eines KI-Modells Dritter oder eines Drittanbieter-Tools.

21. Freistellung durch den Kunden

21. Freistellung durch den Kunden

  1. Der Kunde verteidigt DeepMask gegen sämtliche Ansprüche, Schäden, Verluste, Kosten und Aufwendungen Dritter (einschließlich angemessener Anwaltsgebühren) und stellt DeepMask von diesen frei, die aus oder im Zusammenhang stehen mit:

    1. die Nutzung der Plattform durch den Kunden oder seine Nutzer unter Verstoß gegen diese Vereinbarung oder geltendes Recht;

    2. Kundeninhalte, die geistige Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen;

    3. der Nichteinhaltung des EU AI Act oder anderer anwendbarer Vorschriften durch den Kunden im Zusammenhang mit seiner Nutzung von KI-Modellen über die Plattform.


  2. Diese Freistellungsverpflichtung gilt nicht, soweit DeepMask für den zugrunde liegenden Anspruch verantwortlich ist.

22. Änderungen dieser Bedingungen

22. Änderungen dieser Bedingungen

  1. Änderungsrecht. DeepMask darf diese Vereinbarung während der Vertragslaufzeit nur aus berechtigtem Grund ändern, insbesondere um die Bedingungen an veränderte technische oder rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen (einschließlich Änderungen der Bedingungen für die Nutzung von KI-Modellen, Drittanbieter-Tools oder geltender Gesetze und Vorschriften) oder an technische Änderungen der Plattform, sofern die Änderung den Kunden insgesamt nicht unangemessen benachteiligt. DeepMask wird die berechtigten Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen.


  2. Ausgenommene Änderungen. Das Änderungsrecht nach diesem Abschnitt erstreckt sich nicht auf Änderungen, die die Hauptleistungspflichten der Parteien (essentialia negotii) betreffen, insbesondere Änderungen der Vergütung, des wesentlichen Leistungsumfangs oder sonstiger wesentlicher Bedingungen, die das wirtschaftliche Gleichgewicht der Vereinbarung verschieben würden. Solche Änderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden oder richten sich nach Abschnitt 16.6 (Preisänderungen bei Verlängerung).


  3. Mitteilung und Widerspruchsrecht. DeepMask wird den Kunden per E-Mail mindestens dreißig (30) Tage vor ihrem Wirksamwerden über beabsichtigte Änderungen informieren. Die Mitteilung wird:

    1. die vorgenommenen Änderungen klar bezeichnen;

    2. den Kunden ausdrücklich darauf hinweisen, dass Schweigen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Mitteilung als Zustimmung zu den Änderungen gilt; und

    3. den Kunden ausdrücklich auf sein Recht hinweisen, den Änderungen innerhalb dieses Zeitraums zu widersprechen.


  4. Wirkung des Widerspruchs. Widerspricht der Kunde den Änderungen in Textform innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die bisherigen Bedingungen fort. In diesem Fall ist DeepMask berechtigt, die Vereinbarung mit Wirkung zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums unter Einhaltung einer schriftlichen Frist von vierzehn (14) Tagen zu kündigen.


  5. Redaktionelle Korrekturen. Rein redaktionelle Korrekturen, die die Rechte oder Pflichten der Parteien nicht berühren (z. B. Tippfehler, Formatierungen, Aktualisierungen von Kontaktdaten oder Hyperlinks), können ohne vorherige Mitteilung vorgenommen werden. Solche Korrekturen werden dem Kunden bei der nächsten regulären Mitteilung oder über die Plattform mitgeteilt.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. . Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der kollisionsrechtlichen Bestimmungen.


  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist München, Deutschland, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. DeepMask ist jedoch auch berechtigt, Ansprüche gegen den Kunden am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen.

24. Verschiedenes

24. Verschiedenes

  1. Gesamtvereinbarung. Diese Vereinbarung stellt zusammen mit der Bestellung, der DPA und allen hierin genannten Anhängen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf ihren Gegenstand dar und ersetzt alle früheren Vereinbarungen, Zusicherungen und Absprachen.


  2. Abtretung. Der Kunde darf diese Vereinbarung oder hierin gewährte Rechte ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DeepMask nicht abtreten oder übertragen. DeepMask darf diese Vereinbarung an ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Fusion, Übernahme oder dem Verkauf aller oder im Wesentlichen aller seiner Vermögenswerte durch schriftliche Mitteilung an den Kunden abtreten.


  3. Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung für ungültig oder undurchsetzbar befunden werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam und in Kraft. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.


  4. Verzicht. Das Versäumnis einer der Parteien, ein Recht aus dieser Vereinbarung durchzusetzen, gilt nicht als Verzicht auf dieses Recht.


  5. Höhere Gewalt. Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle verursacht werden, einschließlich Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, staatlicher Maßnahmen, Arbeitsstreitigkeiten oder Ausfällen der Infrastruktur Dritter. Die betroffene Partei wird die andere Partei unverzüglich benachrichtigen und angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen zu mindern.


  6. Mitteilungen. Alle Mitteilungen nach dieser Vereinbarung müssen in Textform erfolgen (E-Mail ist ausreichend) und an die in der Bestellung angegebenen Adressen oder, für DeepMask, an legal@deepmask.io gesendet werden.


  7. Keine Drittbegünstigten. Diese Vereinbarung begründet keine Rechte für Dritte, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

25. Kontaktinformationen

25. Kontaktinformationen

DeepMask GmbH

Widenmayerstraße 18

80538

München, Deutschland

Handelsregister:

Amtsgericht München, HRB 246049

Allgemeine Anfragen:

Support:

support@deepmask.io